Verordnung für die vorzeitige Löschung der Bindung laut Art. 79 L.G. 13/97.
12.11.2012
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.24 vom 12.09.2012 wurde die Verordnung betreffend die Löschung der Bindung laut Art.79 des Landesraumordnungsgesetzes genehmigt.
Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 23:00 Uhr