Das Meldeamt ist zuständig für meldeamtliche Angelegenheiten und Verfahren, sowie entsprechende Bescheinigungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten.
Während das Standesamt zuständig ist für: Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, inklusive Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung von Bescheinigungen.