Gemäß und im Sinne der Artikel 60 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ - wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Gemeindeausschuss mit Beschluss Nr. 97 vom 10.04.2024 die folgende Änderung des Wiedergewinnungsplanes der Wohnbauzone A7 genehmigt hat:
Vorschlag zur Abänderung des Wiedergewinnungsplanes A7 - Mindesteingriffseinheit 02, Blatt Nr. 02, B.p. 527 K.G. Salurn
Der Beschluss mit den diesbezüglichen Unterlagen sind ab der Veröffentlichung im Bürgernetz der Provinz Bozen und im Gemeindesekretariat 30 Tage lang verfügbar.
Jedermann kann während der genannten Zeitspanne in die Akten Einsicht nehmen und dagegen Einwände oder Vorschläge einbringen.