Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Wohnungen

Die private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen ist mit Landesgesetz Nr. 12/1995...

Veröffentlichungsdatum:

01.10.2022

Lesedauer

1 Minute

Kategorien

Die private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen ist mit Landesgesetz Nr. 12/1995 geregelt und gilt für Personen, welche in einem Gebäude, das nicht als Betriebsstätte eingestuft ist, in höchstens 6 Zimmern oder vier möblierten Wohnungen Beherbergung, also auch die üblichen mit der Unterkunft zusammenhängenden Dienstleistungen, anbieten.
Nicht unter genanntes Gesetz fällt die Vermietung von Zimmern und Wohnungen, wenn weder Verpflegung noch Beherbergung als unternehmerische Dienstleistung erbracht werden, keine Werbetätigkeit entfaltet wird und jährlich nicht mehr als vier Mietverträge pro Zimmer bzw. Wohnung abgeschlossen werden. Für diesen Fall ist auch keine vorherige Meldung notwendig.
Wer hingegen die Vermietung laut Absatz 1 ausüben will, muss dies zuvor dem zuständigen Bürgermeister mitteilen und dabei neben den Personalien auch Anzahl und Standort der Räume und die entsprechende Bettenanzahl angeben. Außerdem muss der Vermieter die Einstufung seiner Gästezimmer oder Ferienwohnungen aufgrund der vorhandenen Qualitätsstandards vornehmen.
Voraussetzungen:
    • Verfügbarkeit von geeigneten Räumlichkeiten
Unterlagen:
    • Meldung der Tätigkeit
    • Nachweis der Verfügbarkeit der Betriebsräume
    • Plan der Betriebsräume und Nummer und Datum der Benutzungsgenehmigung
    • Lageplan mit Angabe der Parkplätze
    • sanitäres Gutachten bei der Verabreichung von Speisen und Getränken
    • Formular über die Selbsteinstufung
Formulare:
    • Meldung der Tätigkeit der privaten Vermietung von Gästezimmern
    • Formular über die Selbsteinstufung
Weitere Informationen finden Sie im Südtiroler Bürgernetz

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 12.03.2024, 16:18 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen Möglichkeiten für Bürger*innen...

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.