Gemeindeentwicklungsplan für den Tourismus in Salurn a.d.W.

Gemeindeentwicklungsplan für den Tourismus in Salurn a.d.W.

Beschreibung

Das Landesgesetz für Raum und Landschaft (L.G. 9/2018) sieht im Art. 51 vor, dass die Gemeinden, vorzugsweise mehrere zusammengeschlossen, ein Ge­meindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (GProRL), als langfristiges Planungsinstrument, erarbeiten, welches eine Gültigkeit von mindestens 10 Jahren hat.

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 25 vom 18.07.2022 hat diese Gemeinde die Inhalte des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft festgelegt und die Einleitung der Planungstätigkeit beschlossen.

Mit dieser Zielsetzung wurde mit Ausschussbeschluss Nr.281/2023 die Firma Kohl & Partner Südtirol aus Gais mit der Ausarbeitung des Programmes für die Entwicklung des Tourismus im Rahmen des GproRL beauftragt.

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18.11.2022

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Zuletzt aktualisiert: 14.08.2025, 13:33 Uhr

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