Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll
12.12.2023
Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.52 vom 23.11.2023 genehmigt.
Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 22:43 Uhr