Gemeindekommission für die Unbewohnbarkeitserklärungen

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.22 vom 18.07.2022 wurde die Kommission ernannt, die im Sinne des Art.130 des L.G.17.12.1998 Nr.13 für die Erteilung der Gutachten zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung zuständig ist.

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Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.51 vom 09.10.2015 wurde die Kommission ernannt, die im Sinne des Art.130 des L.G.17.12.1998 Nr.13 für die Erteilung der Gutachten zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung zuständig ist.

Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Dr. Antonio Gambato

Vertreter des Sanitätsbetriebes

Geom. Heinrich Plattner

Gemeindetechniker

Dr. Florian Gurschler

Techniker der Landesabteilung für den geförderten Wohnungsbau der Autonomen Provinz Bozen

Dr. Thomas Höller

Techniker der Landesabteilung für den geförderten Wohnungsbau der Autonomen Provinz Bozen

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.04.2024, 22:54 Uhr

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