Die Zustellung ist ein Verwaltungsakt, mit welchem die im Sinne der Verordnung betreffend den Zustelldienst (genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr.50/2019) befähigten Personen dem Empfänger einen Rechtsakt nach den besonderen Vorgaben der Zivilprozessordnung oder nach den Bestimmungen anderer Sachbereiche zur Kenntnis bringen und bei dessen Aushändigung einen Zustellbericht in zweifacher Originalausfertigung verfassen, der die erfolgte Zustellung belegt. Die Gemeinde führt den Zustelldienst für die eigenen Rechtsakte oder auf Anfrage von anderen öffentlichen Körperschaften für deren Rechtsakte auf dem eigenen Gemeindegebiet aus.
Für die Zustellungen wenden Sie sich an den Info-Schalter, Büro 1.02.