Zustellamt

Die Zustellung ist ein Verwaltungsakt, mit welchem ein Rechtsakt nach den besonderen Vorgaben der Zivilprozessordnung oder nach den Bestimmungen anderer Sachbereiche zur Kenntnis gebracht wird. 

Die Gemeinde führt den Zustelldienst für die eigenen Rechtsakte oder auf Anfrage von anderen öffentlichen Körperschaften für deren Rechtsakte auf dem eigenen Gemeindegebiet aus.

Zuständigkeiten

Die Zustellung ist ein Verwaltungsakt, mit welchem die im Sinne der Verordnung betreffend den Zustelldienst (genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr.50/2019) befähigten Personen dem Empfänger einen Rechtsakt nach den besonderen Vorgaben der Zivilprozessordnung oder nach den Bestimmungen anderer Sachbereiche zur Kenntnis bringen und bei dessen Aushändigung einen Zustellbericht in zweifacher Originalausfertigung verfassen, der die erfolgte Zustellung belegt. Die Gemeinde führt den Zustelldienst für die eigenen Rechtsakte oder auf Anfrage von anderen öffentlichen Körperschaften für deren Rechtsakte auf dem eigenen Gemeindegebiet aus.

Für die Zustellungen wenden Sie sich an den Info-Schalter, Büro 1.02.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Adresse

RATHAUSPLATZ 1, 39040 SALURN
Raum: 1.01 - 1. Stock

Verantwortlich

Veronika Prinoth

Zustellbote

Mitarbeiter

Veronika Prinoth

Zustellbote und Protokollamt

Orte

Gemeinde Salurn an der Weinstraße

RATHAUSPLATZ 1, 39040 SALURN AN DER WEINSTRASSE

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 08.08.2025, 12:25 Uhr