Verordnung zur Nutzung der Bürgersäle

Die Verordnung zur Nutzung und Führung des Bürgersaales von Salurn wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.47 vom 18.12.2019 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

23.12.2019

Beschreibung

Das Mehrzweckgebäude in Buchholz verfügt über mehrere Räumlichkeiten, für die Vereine oder Privatpersonen um die Nutzung ansuchen können.
Die Verordnung regelt die Benützung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten in nicht-schulischen Gebäuden für außerschulische Tätigkeiten und zwar:
• Herrenhof - Salurn
• Mehrzwecksaal Buchholz

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Veröffentlichungsdatum

23.12.2019

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Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 14:51 Uhr

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