Verordnung zur Beitragsgewährung

Die Verordnung über die Gewährung von Beiträgen wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.21 vom 10.05.2013 genehmigt, mit Gemeinderatsbeschluss Nr.13 vom 29.04.2019 ergänzt und mit Gemeinderatsbeschluss Nr.24 vom 04.05.2023 abgeändert.

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Veröffentlichungsdatum

20.01.2015

Beschreibung

    • Die Verordnung beschreibt, wie die Gemeinde finanzielle Unterstützung an Organisationen und Einzelpersonen gewährt.
    • Es werden verschiedene Arten von Beiträgen wie laufende, einmalige und Investitionsbeiträge erklärt.
    • Die Verordnung legt fest, wer die Beiträge beantragen kann und welche Kriterien erfüllt sein müssen.

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Veröffentlichungsdatum

20.01.2015

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Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 14:50 Uhr

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Wiedergewinnungspläne

Wiedergewinnungspläne in der Gemeinde Salurn