Verordnung zur Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Die Verordnung zur Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.39 vom 16.12.2024 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

20.12.2024

Beschreibung

    • Die Gemeinde Salurn a.d.W. erhebt eine Aufenthaltsabgabe für Übernachtungen in verschiedenen Unterkunftsbetrieben.
    • Die Abgabe wird pro Person und Nacht berechnet und muss am letzten Aufenthaltstag bezahlt werden.
    • Es gibt Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, wie Minderjährige und Personen, die aufgrund von Naturkatastrophen übernachten.

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Veröffentlichungsdatum

20.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2025, 19:33 Uhr

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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Wiedergewinnungspläne

Wiedergewinnungspläne in der Gemeinde Salurn