Verordnung über die Verwendung des Gemeindewappens

Die Verordnung über die Verwendung des Gemeindewappens wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.17 vom 28.04.2022 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

02.05.2022

Beschreibung

Die gegenwärtige Verordnung regelt, in Beachtung von Art. 7 des Kodexes der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol (Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2), die Verwendung des Wappens der Gemeinde Salurn an der Weinstraße, sowie die Fälle, in denen Körperschaften und Vereinigungen, die im Gemeindegebiet tätig sind, das Wappen verwenden dürfen, und die entsprechenden Modalitäten.

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Veröffentlichungsdatum

02.05.2022

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Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 15:02 Uhr

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