Verordnung über die Abhaltung von Volksbefragungen

Diese Verordnung regelt die Durchführung von Volksbefragungen in der Gemeinde Salurn a.d.W.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

26.01.2015

Beschreibung

Die Verordnung über die Abhaltung von Volksbefragungen wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.17 vom 28.03.2007 genehmigt, und mit Gemeinderatsbeschluss Nr.11 vom 12.05.2016 abgeändert.

  •     Die Verordnung beschreibt, wie Bürger und der Gemeinderat Volksbefragungen initiieren können.
  •     Es werden die Schritte und Anforderungen für die Durchführung der Befragungen festgelegt.
  •     Die Verordnung enthält Regeln zur Bekanntmachung, Durchführung und Auswertung der Befragungen.

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Veröffentlichungsdatum

26.01.2015

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Zuletzt aktualisiert: 14.08.2025, 17:12 Uhr

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