Verordnung betreffend die Finanzierung des Bildungsausschusses

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.4 vom 21.03.2019 wurde die Verordnung betreffend die Finanzierung des Bildungsausschusses genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

31.01.2020

Beschreibung

Mit Art. 12 des Landesgesetzes vom 16.11.2017, Nr. 18, „Neuordnung der örtlichen Körperschaften“, wurden den Gemeinden unter anderem Befugnisse und Aufgaben betreffend die Finanzierung der Bildungsausschüsse übertragen.
Das hatte zur Folge, dass die gesamte Basisfinanzierung zu Gunsten der Bildungsausschüsse jährlich direkt über die Gemeindefinanzierung abgewickelt wird.

Die Verordnung regelt das Verfahren für die Gewährung der Finanzierung an den im Gemeindegebiet tätigen Bildungsausschuss.

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Veröffentlichungsdatum

31.01.2020

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Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 14:58 Uhr

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