Verordnung betreffend den Zustelldienst

Die Verordnung betreffend den Zustelldienst wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.50 vom 18.12.2019 genehmigt.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

05.03.2020

Beschreibung

    • Die Gemeinde Salurn a.d.W. organisiert und führt den Zustelldienst für ihre eigenen und andere öffentliche Rechtsakte durch.
    • Zustellboten, die speziell geschult und beauftragt sind, übernehmen die Zustellung und erstellen einen Zustellbericht.
    • Die Zustellungen werden registriert und können auch durch Dritte oder die Post erfolgen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

05.03.2020

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 14:54 Uhr

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Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Wiedergewinnungspläne

Wiedergewinnungspläne in der Gemeinde Salurn