Gemeindeverordnung für die Regelung des Handels auf öffentlichen Flächen

Die Gemeindevereordnung für die Regelung des Handels auf öffentlichen Flächen gemäß L.G.17.02.2000 Nr.7 wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.41 vom 20.12.2001 genehmigt und mit Gemeinderatsbeschluss Nr.31 vom 04.10.2016, sowie Nr.32 vom 13.10.2022 abgeändert.

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Veröffentlichungsdatum

13.09.2016

Beschreibung

Der Wochenmarkt in Salurn a.d.W. findet jeden Mittwoch auf dem Cesare-Battisti-Platz statt, mit festgelegten Standplätzen für verschiedene Waren.
Die Jahrmärkte sind der Josefimarkt im März (normalerweise der dritte Sonntag) und der Andreas-Markt (am 30. November).
Es gibt klare Regeln für die Zuweisung der Standplätze, die Gebühren und die Zeiten, zu denen der Handel betrieben werden darf.
Die Händler müssen Hygienevorschriften einhalten und ihre Standplätze sauber halten.

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Veröffentlichungsdatum

13.09.2016

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Zuletzt aktualisiert: 19.08.2025, 06:27 Uhr

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