Verordnung zur Regelung der Flohmärkte

Die Verordnung zur Regelung der Flohmärkte wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.54 vom 28.11.2014 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2015

Beschreibung

Die Gemeinde Salurn fördert und regelt mit vorliegender Ordnung Initiativen mit der Bezeichnung „Flohmarkt“ von Salurn, die von Privatpersonen im Gemeindegebiet abgehalten werden.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2015

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Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 14:56 Uhr

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