Die Einschreibung in den Schulausspeisungsdienst für das Schuljahr 2025/2026 können ausschließlich bis 8. August 2025 eingereicht werden.
Dies erfolgt ausschließlich und bequem online über MyCIVIS, während die Verwaltung der Mahlzeiten über die Anwendung "MeetsFood" erfolgt.
Wie läuft das konkret ab?
• Die Online-Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026 erfolgt über die Plattform myCIVIS unter: https://my.civis.bz.it/public/de/default.htm; (wählen Sie nach der Eingabe über die Suchfunktion den Dienst „Schulmensa“ aus).
• Der Einstieg in den Online-Dienst erfolgt über eine SPID, Stufe 2 (Public Digital Identity System) oder eine CIE (Elektronische Identitätskarte).
Wenn eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, wird die Bestätigung über die Zulassung zum Schulspeisungsdienst verschickt.
Die Software „School Multiutility“ erarbeitet für jeden Schüler einen persönlichen, nicht übertragbaren Code (PAN-Code), der für die gesamte Schullaufbahn mit dem Namen des Schülers verknüpft bleibt.
Außerdem erhalten Sie per E-Mail einen Benutzercode und ein Passwort für den Zugang zur Anwendung „MeetsFood“, mit der Sie die Anwesenheit, die eingenommenen Mahlzeiten, die Gutschriften usw. verwalten können.
Der Zugang zur Anwendung "MeetsFood" kann erst nach Mitteilung der Zugangsdaten erfolgen.
Bei Fragen oder Problemen hilft der Dienst Digi-point im Erdgeschoss des Rathausgebäudes, Rathausplatz 2.
Kontakt:
e-mail: digipoint.salurnsalorno@gmail.com
Chandra Franceschini: 348 7902906
Armin Kober: 348 0170872
ACHTUNG!
Bei bereits vorhandenen Zahlungsrückständen, wird das Gesuch um Einschreibung für das laufende Schuljahr ZURÜCKGEWIESEN.
Abrechnung:
• Die Mensaabrechnung erfolgt online mit PagoPA durch Aufladen des elektronischen Kontos. Die Mahlzeiten müssen vorab bezahlt werden, laden Sie deshalb bitte ein entsprechendes Guthaben auf und achten Sie bitte darauf, dass stets ein Guthaben vor dem Mensabesuch vorhanden ist.
Mitteilung Abwesenheiten:
• Das Portal ermöglicht es Ihnen zudem, mögliche Abwesenheiten innerhalb 10 Uhr mit einem Klick zu melden bzw. wird Ihnen eine Telefonnummer zur Verfügung gestellt, wo Sie Ihr Kind automatisiert, abmelden können.
Im Falle einer fehlenden oder verspäteten Abmeldung wird die Mahlzeit trotzdem in Rechnung gestellt, da die Zubereitung der Mahlzeit bereits erfolgt ist.
Rückerstattung Guthaben:
• Am Ende des Schuljahres oder wenn das Mensaangebot nicht mehr in Anspruch genommen wird, können Sie die Rückerstattung eines etwaigen Restbetrages gerne mittels Online-Formular auf der Plattform beantragen.
Bestätigung für Steuererklärung:
• Zudem können Sie vom Portal bequem eine Bestätigung der getätigten Kosten für die Steuererklärung downloaden.
Die Gemeindeverwaltung